Anwalt Familienrecht
Wenn in den Nachrichten oder Printmedien davon die Rede ist, dass in Deutschland jede dritte, und in Ballungszentren oftmals sogar jede zweite Ehe geschieden wird, dann ist es wie im tatsächlichen Leben: Des einen Freud ist des anderen Leid. Leid, weil eben eine Ehe gescheitert ist und die Folgen gerade für Kinder nicht selten groß sind. Und Freud, weil an einer Scheidung eben auch viele Seiten verdienen, nicht zuletzt auch die niedergelassenen Anwälte für Familienrecht.
Dabei ist ein solcher Titel zunächst einmal nur Beiwerk. Er bedeutet nämlich nichts anderes, als dass ein Anwalt über Jahre eine bestimmte Anzahl an Familiensachen bearbeitet hat; der Erfolg bzw. über die Qualität der geleisteten Arbeit sagt dieser Titel zunächst einmal gar nichts aus.
Und doch kommt den Anwälten für Familienrecht eine wichtige Funktion zu. Ohne sie kann in Deutschland keine Ehescheidung ausgesprochen werden. Und bereits weit vor der eigentlichen Antragstellung auf Ehescheidung beim Familiengericht sind die Anwälte für Familienrecht die ersten Ansprechpartner für die Eheleute. Sie kündigen dem anderen Ehegatten schriftlich das Ende der gemeinsamen Ehezeit an und fordern ihn auf, sich aktiv an der Regelung der so genannten Folgesachen wie Teilung des Hausrats, Fragen der elterlichen Sorge und den finanziellen Dingen allgemein zu beteiligen. So ist ein häufiger Streitpunkt die Frage des Unterhalts, der bereits mit Beginn der Trennung fällig werden kann; sowohl für den anderen Ehegatten und ganz gewiss auch für die minderjährigen Kinder. Nicht selten landen bereits diese Fragen vor dem eigentlichen Scheidungsantrag bei Gericht.
Eine Neuerung brachte auch für die Anwälte für Familienrecht die Reform des Scheidungsrechts 2008. War es bislang nicht möglich, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Ehegatten einen Rechtsanwalt beauftragten, so kann nunmehr der Anwalt in dieser Hinsicht tätig werden und den Scheidungsantrag bei Gericht stellen, in dessen Folge das Gericht die Scheidung nicht durch Urteil, sondern durch einen Beschluss ausspricht.